Impressum / AGB
Hotel Les Nations
Zinzendorfstraße 6
10555 Berlin
Tel. +49 (0)30 - 392 20 26
Fax +49 (0)30 - 392 50 10
Les-Nations-Berlin@t-online.de
Vertretungsberechtigte geschäftsführende Gesellschafterin: Christine Stubbe
Registergericht: Berlin-Charlottenburg
Registernummer: HRB 53622
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 171861893
ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜRDENHotelaufnahmevertrag
I.GELTUNGSBEREICH
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie allein diesem Zusammenhang für den
Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff„Hotelaufnahmevertrag“umfasstund ersetztfolgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-,Hotel-,Hotelzim-mervertrag.
2.Die Unter-
oder Weitervermietung
der überlassenen
Zimmer sowie derenNutzung
zu anderen
als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei §540Absatz1Satz 2BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorherausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER,VERJÄHRUNG
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags desKunden durch das Hotel zustande. DemHotel stehtes
frei, die Zimmerbuchung
in Textform zu
bestätigen.
2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern demHotel eine entsprechendeErklärung des Dritten vorliegt.
3.Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung desHotels
beruhen.
III.LEISTUNGEN,PREISE,
ZAHLUNG,AUFRECHNUNG
1.Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmerbereitzuhalten und dievereinbarten Leistungen zuerbringen.
2.Der Kunde ist verpflichtet,die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten
bzw.geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für
vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.DasHotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung
derAnzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des
Kunden
davon abhängig machen,dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die
sonstigen Leistungen des
Hotels
erhöht.
4.Rechnungen
des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum
sind binnen 10
Tagen
ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann
die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines
höherenSchadens vorbehalten.
5.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer
Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. DieHöhe der Vorauszahlung
und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6.In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand
des Kunden, ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn desAufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltesvom
Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine
solche nichtbereits
gemäßvorstehenderNummern5 und/oder6geleistet wurde.
8.Der Kunde kann
nurmiteinerunstreitigenoder
rechtskräftigenForderung gegenübereinerForderungdesHotelsaufrechnenodermindern
bzw.ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV.RÜCKTRITTDESKUNDEN(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /NICHTIN-ANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGENDESHOTELS(NOSHOW)
1.Ein Rücktritt
des Kunden von
dem mit
dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zuzahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies
gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein
Festhalten amVertrag nicht mehr zuzumuten ist,
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er
nicht
bis zumvereinbarten
Termin sein
Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß ZifferIVNr.1 Satz 3 vorliegt.
3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
dieser Zimmer
sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preise für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpension- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V.RÜCKTRITTDESHOTELS
1.Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der
Kunde innerhalb einer bestimmten Fristkostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertragzurück zutreten, wenn Anfragen an derer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde aufRückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.Wird
eine
vereinbarte
oder oben
gemäß ZifferIII Nummern5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.Ferner
ist
das Hotel berechtigt,
aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vetrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweie falls:
-Höhere Gewaltoder andere vom Hotel nicht vertretende Umstände die Erfülling des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kundenoder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies den Herschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer ! Nr. 2 vorliegt.
4.Bei berechtigtemRücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kundenauf Schadenersatz.
VI.ZIMMERBEREITSTELLUNG,-ÜBERGABEUND-RÜCKGABE
1.Der Kunde erwirbtkeinenAnspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.Gebuchte Zimmer stehen demKunden
ab 15:00Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00Uhr 100%.
Vertragliche
Ansprüche
des
Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII.HAFTUNGDESHOTELS
1.Das Hotel haftet mit
der Sorgfalt
eines
ordentlichen
Kaufmanns
für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wenn
das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einervorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflich-tendes Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist
bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €3.500,-,für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu €800,-.Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis
zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder
Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3.Soweit dem Kunden einStellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegenEntgelt, zurVerfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
demHotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr.1Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4.Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,Post und Warensendungen
für die Gäste werden mitSorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr.1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand–auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten–ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichenVorschriften.
©HotelverbandDeutschland(IHA)e.V.Stand:Juli 2008
Stornobedingungen / Rücktritt vom Vertrag
...für den Fall einer Stornierung
bis 14 Tage vor Anreise 50 % auf Gesamtlogis
bis 48-24 Stunden vor Anreise 80 % auf Gesamtlogis
bis 24 Stunden vor Anreise 100 % auf Gesamtlogis
Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir den Zimmerpreis zusätzlich für 1 Nacht.
im Falle einer sofortigen Wiedervermietung entstehen Ihnen keine Kosten.
Für Gruppen gelten gesonderte Stornobedingungen.
